| Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen. |
Geschäftsjahr unserer Tennisabteilung ist das Kalenderjahr. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im Januar statt. Der Vereinsbeitrag wird im Voraus, nach Wahl jährlich oder halbjährlich zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres mittels Lastschrift eingezogen.
Die Anmeldeformulare liegen im PDF-Format vor und können hier aufgerufen...
SVI-Hauptverein, Fitness-Center, Tennisabteilung
...und ausgedruckt werden.
Falls Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Vereinsbeitrag monatlich:
Kinder/Jugendliche/Schüler | 5,50 Euro |
Studenten/Azubis/Wehrpflichtige (18-23 Jahre) | 6,50 Euro |
Renter (Altersteilzeit fällt nicht unter Rentnerbeitrag) | 6,50 Euro |
Erwachsene | 10,00 Euro |
Familien | 20,00 Euro |
Passive (nur auf Antrag) | 5,50 Euro |
Aufnahmegebühr | 3,00 Euro |
Zusatzbeitrag für Sparte Fintness-Center monatlich:
Jugendliche/Schüler | 21,00 Euro |
| Studenten/Azubis/Wehrpflichtige (18-23 Jahre) | 21,00 Euro |
| Renter (Altersteilzeit fällt nicht unter Rentnerbeitrag) | 21,00 Euro |
| Erwachsene | 26,00 Euro |
| Familien | 62,00 Euro |
| Aufnahmegebühr | * |
*Die Aufnahmegebühr beträgt ein Monatsbeitrag der entsprechenden Kategorie des Spartenbeitrages. Der Zusatzbeitrag wird im Voraus, zum 3. eines jeden Monats mittels Lastschrift eingezogen.
Zusatzbeitrag für die Tennisabteilung jährlich:
Jugendliche bis 18 Jahre mit Elternteil in der Abteilung | 31,00 Euro |
Jugendliche bis 18 Jahre ohne Elternteil in der Abteilung | 45,00 Euro |
Erwachsene | 62,00 Euro |
Familien | 155,00 Euro |
Aufnahmegebühr für die Tennisabteilung | |
| Jugendliche bis 18 Jahre | 75,00 Euro |
| Erwachsene | 125,00 Euro |
| Familien | 200,00 Euro |
Der Jahresbeitrag wird zum 01.03. eines jeden Jahres mittels Lastschrift eingezogen.
Kündigungsschluss für das jeweils folgende Jahr ist der 30. September. Der Austritt wird mit Ende des ablaufenden Kalenderjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr erfüllt ist. Austrittserklärungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern, unterschrieben werden.
Die gültige Satzung des Vereins finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download.