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Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.


Geschäftsjahr unserer Tennisabteilung ist das Kalenderjahr. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im Januar statt. Der Vereinsbeitrag wird im Voraus, nach Wahl jährlich oder halbjährlich zum 01.01. und  01.07. eines jeden Jahres mittels Lastschrift eingezogen.

 

Die Anmeldeformulare liegen im PDF-Format vor und können hier aufgerufen...

SVI-Hauptverein, Fitness-Center, Tennisabteilung

...und ausgedruckt werden.

 

Falls Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Vereinsbeitrag monatlich:

   

 Kinder/Jugendliche/Schüler

 5,50 Euro

 Studenten/Azubis/Wehrpflichtige (18-23 Jahre)

 6,50 Euro

 Renter (Altersteilzeit fällt nicht unter Rentnerbeitrag)

 6,50 Euro

 Erwachsene

10,00 Euro

 Familien

20,00 Euro

 Passive (nur auf Antrag)

 5,50 Euro

 Aufnahmegebühr

 3,00 Euro

 

Zusatzbeitrag für Sparte Fintness-Center monatlich:

 

Jugendliche/Schüler                                                    

21,00 Euro

Studenten/Azubis/Wehrpflichtige (18-23 Jahre) 21,00 Euro
Renter (Altersteilzeit fällt nicht unter Rentnerbeitrag) 21,00 Euro
Erwachsene 26,00 Euro
Familien 62,00 Euro
Aufnahmegebühr *

*Die Aufnahmegebühr beträgt ein Monatsbeitrag der entsprechenden Kategorie des Spartenbeitrages. Der Zusatzbeitrag wird im Voraus, zum 3. eines jeden Monats mittels Lastschrift eingezogen.

 

Zusatzbeitrag für die Tennisabteilung jährlich:

 

Jugendliche bis 18 Jahre mit Elternteil in der Abteilung

31,00 Euro

Jugendliche bis 18 Jahre ohne Elternteil in der Abteilung

45,00 Euro

Erwachsene

62,00 Euro

Familien

155,00 Euro

Aufnahmegebühr für die Tennisabteilung

 
Jugendliche bis 18 Jahre

75,00 Euro

Erwachsene

125,00 Euro

Familien

200,00 Euro

 

Der Jahresbeitrag wird zum 01.03. eines jeden Jahres mittels Lastschrift eingezogen.

 

Kündigungsschluss für das jeweils folgende Jahr ist der 30. September. Der Austritt wird mit Ende des ablaufenden Kalenderjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr erfüllt ist. Austrittserklärungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern, unterschrieben werden.

 

Die gültige Satzung des Vereins finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download.

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